Mit Herrn Steuerberater Eugen Müller von der Müller Blum Steuerberatungsgesellschaft mbH habe ich mich ausführlich über das Thema Verfahrensdokumentation und all ihre Schattierungen unterhalten.

Bei diesen Gesprächen haben wir festgestellt, wie überaus notwendig der Austausch ist. Und der Austausch zwischen Steuerberatung und Finanzverwaltung ist besonders „fruchtbar“……für alle Beteiligten.

Teil 1: Die Behandlung der Dokumentation im steuerlichen Umfeld

– Verfahrensdokumentation ist Prozessdokumentation

– Scannen und Vernichten – aber nicht um jeden Preis

– Die zunehmende Digitalisierung befördert die Verfahrensdokumentation zum Pflichbestandteil

Hier geht es zum Teil 1.

Teil 2: Verfahrensdokumentation bedeutet in erster Linie Vorteile für den Unternehmer.

Sie ist Prozessoptimierung,

Prozessgestaltung,

Unternehmensberatung!

Sind Geschäftsvorfälle nicht nachvollziehbar und nachprüfbar, so liegt ein formeller Mangel mit all seinen
daraus resultierenden Konsequenzen vor.

Hier lesen Sie Teil 2.

Teil 3 steht ganz im Zeichen des internen Kontrollsystems. Das interne Kontrollsystem ist ein enorm wichtiger Bestandteil der Verfahrensdokumentation. Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang, dass die Prüfungen der Daten und vor allem der Vorsysteme immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Zum spannenden letzten Teil 3 gelangen Sie hier.

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